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Wie man den Grundsteuerbetrag prüfen und reduzieren kann
Seit 2016 wird die Steuer auf das Eigentum von physikalischen Personen nach einem neuen System berechnet – unter Berücksichtigung der Katalogkosten des Raumes. Eigentümer von Wohnungen und Häusern haben bereits Rechnungen erhalten, und einige waren unangenehm überrascht von der erhöhten Summe. Haben Sie sich noch nicht entschlossen: Es besteht noch die Möglichkeit, den Steuerbetrag zu überprüfen und sogar zu reduzieren. Wir erklären, was Sie tun müssen.
1. Erfahren Sie die Katalogkosten der Immobilie
Um die genauen Katalogkosten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses herauszufinden, benötigen Sie nur Zugang zum Internet. Wenn Sie die Katalognummer nicht kennen, wenden Sie sich an die Website des Landesregisters: Geben Sie in Abschnitt „Referenzinformationen zu Immobilienobjekten im Online-Modus“ die Adresse Ihrer Wohnung ein, dann kopieren Sie die erhaltenen GKN (Staatskataster-Nummer). Geben Sie nun auf der Website der Steuerbehörde die GKN ein – die Kosten der Immobilie werden Ihnen angezeigt.

2. Berechnen Sie die Steuer
Für die Berechnung der Steuer müssen Sie nicht nur die Katalogkosten, sondern auch den Steuersatz und den Koeffizienten kennen (abhängig vom Typ des Immobilienobjekts). Es ist am praktischsten, einen Online-Rechner zu verwenden.

3. Melden Sie sich für eine Beratung an
Falls die Steuersumme in der Rechnung erheblich von dem Betrag abweicht, den Sie selbst berechnet haben, melden Sie sich für eine Beratung bei der Steuerbehörde. Möglicherweise wurde ein falscher Koeffizient oder eine falsche Steuersatz angewandt. Die neue Rechnung wird Ihnen dann vor Ort ausgedruckt.

4. Wie kann man noch die Steuer senken?
- Prüfen Sie, ob für Ihre Immobilie ein Steuerfreibetrag gewährt wurde. Es geht um Quadratmeter, die aus der Gesamtfläche Ihrer Immobilie abgezogen werden müssen. Diese Meter sind von der Steuer befreit. Für eine Wohnung – 20 qm; für Häuser – 50 qm; für Zimmer – 10 qm.
- Vollständig vom Steuer auf Immobilien befreit sind Rentner, Teilnehmer des Krieges, Kriegsopfer, Behinderte, Unfallopfer und andere. Um diese Steuererleichterung zu erhalten, schreiben Sie eine Antrag bei der Finanzbehörde und fügen „Benachrichtigung über ausgewählte Objekte der Steuererhebung, auf die eine Steuerermäßigung für den Steuer auf das Eigentum von physikalischen Personen gewährt wird“ bei.
- Falls Sie nicht mit der Katalogkosten der Immobilie einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, diese im Gerichtsverfahren anzufechten. Ohne Hilfe eines Anwalts ist hier keine Lösung möglich: Er wird eine unabhängige Bewertung empfehlen und ein korrekt formuliertes Klageerklärung an den Gerichtsstand vorlegen.

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