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Strafen, Steuern, Zinsen: Was uns das Jahr 2017 bringen wird
Wenn Sie bis zum neuen Jahr keine Informationen über die Immobilien, die Sie besitzen, an das Finanzamt gesendet haben, werden Sie mit Strafsanktionen konfrontiert, warnt der Experte
Seit dem 1. Januar 2015 mussten alle Steuerzahler Informationen über ihr Eigentum an Immobilien oder Fahrzeugen bei der Steuerbehörde einreichen. Ab dem 1. Januar 2017 werden alle, die dies nicht getan haben, mit Strafen in Höhe von 20% der nicht gezahlten Steuersumme belegt, erinnert unser Experte, Rechtsanwalt der Nationalen Rechtsdienstleistung Anatolij Nagiev.
Anatolij Nagiev Experte Rechtsanwalt der Nationalen Rechtsdienstleistung. 1. Faule zahlen mehr
Wenn Sie bereits mehrere Jahre Eigentümer von Vermögenswerten sind und noch nie ein Steuerbenachrichtigung erhalten haben, Steuern nicht bezahlt haben und bis 31. Dezember 2017 nicht über Ihr Eigentum informiert haben, wird die Steuer nach dem Zeitraum des Besitzes berechnet (innerhalb von drei Jahren) und zu der fälligen Steuer summiert 20%.
2. Überprüfen Sie Ihre KäufeWenn Sie 2016 eine Wohnung (Haus, Ferienhaus, Grundstück) oder ein Auto gekauft haben und bis November 2017 kein Steuerbenachrichtigung über die Steuererhebung für das gekaufte Objekt erhalten haben, sollten Sie bis 31. Dezember 2017 die Steuerbehörde über Ihren Kauf informieren und auf eine Steuerbenachrichtigung warten.
3. Wie wird das gemachtDie Mitteilung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beim Finanzamt eingereicht werden, per Post versandt werden, elektronisch über Telekommunikationskanäle oder über den Informationsdienst „Persönliches Konto für Steuerzahler“.
4. Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vorBei persönlicher Anwesenheit beim Finanzamt sollten Sie gleichzeitig Kopien der Dokumente und Originaldokumente vorlegen. Bei postalischer Zustellung müssen Kopien mit der Unterschrift des Steuerzahlers bestätigt werden. Das Formular zur Mitteilung kann von der Website der Finanzbehörde gedruckt und vorbereitet werden.

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